Vor dem Termin
Halten Sie Grundriss, Baubeschrieb, Bemusterung und dokumentierte Änderungen bereit. Prüfen Sie, welche Arbeiten bis zur Abnahme fertig sein sollen. Unsere Inspektion etwa zwei Wochen vorher schafft Zeit, Auffälligkeiten noch vor dem gemeinsamen Termin anzusprechen.
Bei der Begehung
Wir begleiten Sie fachlich, ordnen sichtbare Ausführungsfragen ein und unterstützen die nachvollziehbare Erfassung offener Punkte. Vereinbarungen zu Ausbesserungen, Zuständigkeiten sowie Einbehalten oder Gutschriften sollten eindeutig dokumentiert werden.
Vertrag und Fristen beachten
Die bautechnische Begehung und die rechtlichen Wirkungen der Abnahme sind getrennt zu betrachten. Schweizer Vertragsgrundlagen und die seit 2026 geänderten Regeln zu Baumängeln müssen zum jeweiligen Vertrag passen. Ein allgemeiner Ratgeber ersetzt diese Prüfung nicht.
Quelle und Stand
Stand: 7. Oktober 2026. Eigene Erläuterung von House Expert; bautechnische Kontrollen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.
KBOB: Werkvertragsrecht und aktualisierte Vertragsvorlagen 2026
