Ort, Beobachtung und Beleg
Notieren Sie Raum, Bauteil und genaue Stelle. Ein Übersichtsbild zeigt den Zusammenhang, ein Detailfoto die Auffälligkeit. Datum und eine fortlaufende Nummer erleichtern die spätere Zuordnung. Trennen Sie Beobachtung und vermutete Ursache: Ein sichtbarer Riss allein beweist noch nicht, wodurch er entstanden ist.
Dokumentation und Mängelrüge
Ein Prüfbericht ersetzt nicht automatisch die erforderliche Mitteilung an Ihren Vertragspartner. In der Schweiz gelten seit 1. Januar 2026 neue werkvertragliche Regeln zu Baumängeln. Die KBOB nennt insbesondere eine zwingende Mängelrügefrist von mindestens 60 Tagen. Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und wann eine Frist beginnt, muss am konkreten Fall geklärt werden. Warten Sie deshalb mit der Meldung einer Auffälligkeit nicht bewusst bis zum Fristende.
Quelle und Stand
Stand: 7. Oktober 2026. Eigene Erläuterung von House Expert; bautechnische Kontrollen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.
