Welche Unterlagen zählen?
Für eine Baukontrolle benötigen wir neben dem aktuellen Grundriss den Baubeschrieb und dokumentierte Änderungen. Darin finden sich etwa Angaben zu Oberflächen, Fenstern, Bodenbelägen oder Ausstattungen. Die Rangfolge widersprüchlicher Unterlagen muss anhand des konkreten Vertrags geklärt werden.
Änderungen festhalten
Bewahren Sie Bemusterungsentscheidungen und Nachträge zusammen auf. Ein geänderter Bodenbelag kann beispielsweise andere Anschlusshöhen erfordern. Eine mündliche Absprache lässt sich bei einer späteren Kontrolle oft schwer nachvollziehen.
Für Ihre Anfrage
Senden Sie uns die aktuelle Fassung und markieren Sie bekannte Änderungen. So können wir Auffälligkeiten den richtigen Unterlagen zuordnen.
Quelle und Stand
Stand: 7. Oktober 2026. Eigene Erläuterung von House Expert; bautechnische Kontrollen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.
